Verbot gilt an Silvester und Neujahr
Zum Schutz unserer historischen Gebäude ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt (siehe Grafik rechts) an Silvester und Neujahr verboten. Dazu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Außerhalb der Altstadtgrenzen dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Bitte beachten Sie allerdings, sich weit genug von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen zu entfernen. Denn dort sind Raketen gesetzlich verboten.
Danke für Ihr Verständnis!